Eines vorweg: Keiner möchte den Ort mit Wlan Hotspots zupflastern wie es der Bürgermeister in seinem Sachverhalt beschrieben hat - 12 Stück ! ( siehe unten ). Jedem von uns ist bewusst, das die Kehrseite der Medaille die noch nicht absehbaren Folgen der Strahlenbelastung von Umts bis Wlan , von Überlandleitung bis Radonstrahlung aus der Erde, ist.
Aber:
Die Realität zeigt auch das wir uns dem Markt und der Entwicklung in Sachen Kommunikation auch als Kommune stellen müssen und mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Da wir gerade in Oberammergau mit dem Thema Strahlenbelastung / Funkantennen etc. schon lange und ausgiebig gestritten und diskutiert haben, bin ich etwas enttäuscht, das seitens des Bürgermeisters hier so einseitig negativ der Sachverhalt dargestellt wird.
Wieder zeigt der Bürgermeister, das er nicht neutral und moderierend tätig ist, sondern eine vorgefasste Meinung "im Deckmantel der Neutralität" verpackt und als Sachverhalt präsentiert.
Ich finde, um sich ehrlich mit einem Thema auseinandersetzen zu können, sollten beide Seiten gesehen werden.
+ Der Mehrwert für Gäste steht ausser Frage.
+ Wir machen unseren Ort ein Stück weit zukunftstauglicher.
+ Ein Hotspot am Passionstheater würde z.B. die Möglichkeit eröffnen, bei geschlossenen Türen eine virtuelle Tour vor Ort anzusehen
+ Ein Hotspot im Schwimmbad würde auch das Schwimmbad ein Stück weit attraktiver machen.
+ soweit ein privater Betreiber ( z.B. Telekom oder Kabel Deutschland ) ins Boot geholt wird entzünden der Gemeinde fast keine Kosten, ein 100%iger Haftungsausschluss und keine Betriebs bzw. Personalkosten.
- Das Thema Strahlung ist ein reales Problem für einen Teil der Bürgerschaft.
- soweit es die Gemeinde selbst machen würde, kämen entsprechende Kosten und Haftungsfragen auf Sie zu.
- Als Erholungsort kann auch darauf verzichtet werden, da der Gast eher Ruhe und kein Internet überall will.
Die Mehrheit des Gremiums teilte die ersten Argumente, somit ist die Verwaltung nun beauftragt, mit einem privaten Betreiber ( Telekom / Kabel Deutschland ) zu verhandeln um an folgenden Standorten einen Hotspot zu errichten:
1. Schwimmbad - Thekenbereich
2. Passionstheaterplatz
3. Max Streibl Platz
Es gibt bereits zwei Telekom Hotspots in Oberammergau
1. Ammergauer Haus ( seitens Ammergauer Alpen initiiert und erfolgreich eingeführt )
2. Telefonzelle Rathaus ( neben meinem Wohnhaus, ich bin nicht glücklich über diesen Standort, aber das ist eben dem Wandel geschuldet.)
Für mich ist dieser Beschluss, ein gut überlegter Schritt in die richtige Richtung, weitere - gerade der kabelgebundene Breitbandausbau in Oberammergau müssen folgen.
Michael Fux
Amt: Geschäftsleitung Datum:
09.01.2014
1 X Offentlich
Gremium Gemeinderat Sitzung am
15.01.2014 TOP 4
Betreff
Errichtung von Hot Spots an öffentlichen Plätzen
Sachverhalt:
Mit Mail vom 25.09.2013 wurde von Gemeinderatsmitglied Michael Fux der Antrag
gestellt, die Installation von WLAN-Hotspots durch die Gemeinde an öffentlichen Plätzen zu überprüfen. Die Thematik wurde daraufhin
thematisiert und möglichst nach allen Seiten
beleuchtet.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es zunächst
einfach und verlockend klingt, einen Hotspot zu betreiben. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen diesen Service anbieten zu können, gilt es jedoch einige Hürden
zu überwinden.
Technische Kosten, der administrative Aufwand, die gesetzliche Haftung und die Gesundheitsrisiken für die näheren Anwohner
sind vorab festzustellen.
Kosten
Das Anbieten eines Hotspots
bringt gesetzliche Risiken für den Anbieter mit sich und fordert
eine aufwendige Installation. Pro Zugangspunkt kann bei relativ einfach gehaltener
Installation von einmaligen Einrichtungskosten in Höhe von 1.200,- bis 1.500,- € ausgegangen werden. Die monatlichen Kosten
pro Zugangspunkt belaufen sich, je nach Verbindungsgeschwindigkeit, auf ca. 50,- € pro Monat.
Für automatisierte Einrichtungen, wo der administrative Aufwand kleiner ist, sind die Einrichtungskosten weit höher anzusetzen
(z.B. bei Zugangsverwaltung mit Accounterstellung per SMS wären schon bis zu 5.000,- € Einrichtungskosten pro Hotspot sowie höhere
monatliche Kosten möglich).
Administrativer Aufwand
Ohne automatisierte Benutzererstellung ist der administrative Aufwand für ein Dutzend Hotspots
in etwa eine Vollzeitstelle.
Haftung
Die gesetzliche Vorratsdatenspei cherung verpflichtet die Anbieter von Internetzugangsdiensten, also auch Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots, zur Speicherung der Verkehrsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung. Unternimmt der Betreiber des WLAN-Hotspot keinen zumutbaren Aufwand um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen,
so begibt er sich in Störerhaftung und haftet für die von Dritten
begangenen Rechtsverletzungen.
Um eventuellen Ansprüchen aus
dem Weg zu gehen, müssen
die Nutzer des WLAN-Hotspot
identifiziert und die gesamten Verkehrsdaten protokolliert werden. Hierzu benötigt man an jedem Hotspot eine relativ aufwendige Installation, nicht nur einen Zugangsrouter, sondern auch einen extra Server der die Protokollierung übernimmt.
Problematisch ist aus diesen Gründen
ein Hotspot ohne jegliche Zugangskontrolle
. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, muss eine Benutzeridentifizierung erfolgen. Hierzu müsste jeder Gast, selbst wenn der WLAN Zugang
kostenlos ist, sich zuerst einen Benutzerzugang erstellen lassen. Dadurch
ist ein sehr hoher
administrativer Aufwand gegeben,
es müssen die Personalien überprüft werden {bei Angabe
falscher Personalien haftet der Betreiber im Falle einer Online-Straftat des Nutzers)
und ein Benutzerzugang vergeben
werden.
Manche Anbieter nutzen dazu eine automatisierte Benutzererstellung, in der per WLAN eine Seite erreicht wird, mit deren
Hilfe sich der Nutzer
unter Angabe einer Handynummer einen Zugang erstellen lassen kann. In dem Fall erhält man seine Zugangsdaten per SMS und der Inhaber
der Mobilfunknummer haftet für den Benutzerzugang,
falls falsche Personalien hinterlegt wurden. Eine
derartige Installation bringt jedoch hohe Anschaffungskosten mit sich.
Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist widersprüchlich. Aus diesem Grund lassen sich keine
verbindlichen Aussagen
treffen, wie sich die Gemeinde vor entsprechenden Ansprüchen schützen könnte. Also selbst mit umfangreicher Zugangsdatenspei cherung ist eine Haftung bei Rechtsverstößen
nicht ausgeschlossen.
Gesundheitsrisiko
Die Gesundheitsrisiken durch hochfrequente
Strahlung sind gerade in unserem
Ort doch recht bekannt und sollten
aus diesem Grund mit jedem Anwohner in Nähe des Hotspots
abgeklärt werden. Die Sendeleistung eines hotspot-tauglichen WLAN Gerätes übersteigt die Sendeleistung normaler WLAN Router.