Freitag, 29. Juli 2011

Informationspause ! Neues nicht in Kürze...


Auch mit ein wenig Distanz betrachtet zeigt sich, dass eine Reihe Oberammergauer/innen die Informationsvielfalt der einzelnen Fraktionen und Listen dazu benutzen, um  sich darüber zu brüskieren, zu wenig Information zu erhalten., bzw die Arbeit die geleistet wurde pauschal als Ungenügend zu bewerten. 

Ich reihe mich gerne in die Riege der Gemeinderats -Verweigerer ein, zukünftig die Berichterstattung ruhen zu lassen. Vielleicht ein wenig aus Trotz, wohl eher aber aus Ratlosigkeit.
Es ist wohl besser, eine Zeit lang den Mund zu halten und Raum und Platz zu schaffen für genau diejenigen Mitbürger/innen unter uns, die in den letzten Wochen an Stammtischen,  in den Zeitungen und mit Flugblättern so Vieles Besser machen wollten.



Michael Fux

ps:   Den Ausgang des Bürgerentscheides nehme ich gelassen zur Kenntnis. Die Basisdemokratie hat entschieden, andere Lösungen werden gefunden, da bin ich mir sicher. 

Freitag, 22. Juli 2011

Kommentar zum Flugblatt 1 und 2 von Dr. Fischer

Kommentar zum Flugblatt 1 und 2 von Dr. Fischer


Der Endspurt des Bürgerentscheides ist ein trauriger Tiefpunkt in Sachen Respekt zwischen Gremium und Bürger. Ich will nicht lamentieren, ich teile gerne aus, folglich muss ich auch einstecken können.  In der Politik gibt es keinen Dank, das ist bekannt, das es aber auch keinen Respekt mehr gibt, das ist Neu.

Wenn nun beim Bürgerentscheid vom Alt Landrat de-facto zur Abwahl des aktiven Gremiums aufgerufen wird, dass lässt tief blicken.  ( Nichts anderes heißt das für mich, wenn wir ALLE  lt. Dr. Fischer keine solide und bürgerfreundliche Politik betreiben).  Dies heißt auch: Die Arbeit der Jungen und Neuen Gemeinderatsmitglieder ist generell in Frage gestellt.  
( Mich überkommt da der Gedanke, ob es nicht besser ist, die „ Alten“ , die bekanntlich wissen wie es geht wieder ran zu lassen und wir Jungen ziehen uns zurück. )

Ein Drittel ! des aktuellen Gemeinderates ist 40 und Jünger, ALLE jungen Mitglieder sind zum ersten Mal im Gremium.  – wohl eine der altersmäßig jüngsten Besetzungen in der Nachkriegsgeschichte in Oberammergau.
Uns Jungen jetzt mit: Besserwisserei, billige Ausreden, fragwürdige Aussagen, etc.  abzustempeln erstickt die Motivation es Anders und vielleicht Besser zu machen im Keim.

Thema Solide: 
Ist es nicht solide ALLES auf die Waagschale zu legen und abzuwägen.  Jeden Euro zweimal umzudrehen?
Von A wie Ammergauer Haus bis W wie Wellenberg: Alles kommt auf den Prüfstein.
KEIN Gremium hat dies vor uns so getan.

Thema Bürgerfreundlich:
Nirgends südlich von München wird der Bürger über lokale politische Ereignisse BESSER informiert als in Oberammergau zum heutigen Zeitpunkt ( Schaukästen, Newsletter, Foren, Blogs, Internetseiten, Flugblätter, Veranstaltungen, Aktionen der einzelnen Gruppierungen).
Es gibt mehr öffentliche Sitzungen als jemals zuvor
( Es fehlt die Rathausinformation, aber sind wir doch mal ehrlich, da stand gesammelt monatlich das Gleiche drin was täglich im Merkur oder Kreisboten zu lesen war.)

Hat der Alt Landrat den  schon vergessen was 2008 in Oberammergau los war.
Wir haben den größten Schuldenberg in der Oberammergauer Geschichte übernommen, eine Altlast die unter keinem geringeren als Hr. Dr. Fischer selbst mit entstanden ist.  Und genau Er fordert ein weiter so.


Uns Junge, fraktionsübergreifend, so zu verteufeln entbehrt jeder Grundlage.
Eine Generalabrechnung über die Politik der letzten 25 Jahre dem Bürger mittels Bürgerentscheid aufs Auge zu drücken ist ein gewagter Schritt.
Es scheint, er hätte noch ein paar alte Rechnungen offen. Diese nun mit uns Jungen zu begleichen steht einem Ehrenbürger schlecht zu Gesicht!

Michael Fux



Dienstag, 12. Juli 2011

Bürgerentscheid-Ammergauer Haus: Eine unbedeutende aber feine Richtigstellung zum Bürgerentscheid:


Hr. Alt Landrat Fischer hat im Zuge seines Wahlkampfes im Mai 2011  den Verkauf des Hauses „Schnitzlergasse 9“ in Frage gestellt und dies der Kommunalaufsicht, dem  Landratsamt,  zur Überprüfung vorgelegt. Dies wurde auch so in der Presse ( Münchner Merkur - Anfang Juni 2011 ) kommuniziert.
Mit dem Ziel, den Verkauf zu verhindern um einen eventuellen Rathausneubau an diesem Standort  zu ermöglichen. Die Stellungnahme  des Landratsamtes erreichte Ihn und die Gemeinde Oberammergau bereits am 16 06 2011.  Dies wurde mir von Verwaltungsseite am 07 07 2011 mitgeteilt und Auszüge des Schreibens im Wortlaut übermittelt.

Da ich selbst der Käufer bin, möchte ich die offenen Fragen des Alt Landrates gerne beantworten:, da er es selbst bis dato nicht getan hat:

Seine Äußerungen vom 31 05 2011:
Der Gemeinderat hat im nichtöffentlichen Teil derselben Sitzung die Veräußerung des Grundstücks Schnitzlergasse 9 (Rutzhaus) genehmigt.„Wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist, wovon ich ausgehe, beginnt die Suche nach Alternativlösungen.“ ( Zitat Dr. Fischer )
Frage 1:
Artikel 18a Abs. 9 der Bayerischen Gemeindeordnung lautet:
„Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.“
Ist diese Bestimmung verletzt worden? ( Zitat Dr. Fischer )

Antwort 1: Stellungnahme des Landratsamtes vom 16 06 2011:

„Gegenwärtige oder in absehbarer Zeit zu erwartende Bedürfnisse der Gemeinde werden durch die Veräußerung des bislang als Wohn- und Gewerbeobjekt genutzten Anwesens in der Schnitzlergasse 9 - zum aktuellen Verkehrswert/Marktwert - nicht offensichtlich beeinträchtigt (Art 18a Abs. 960).

Heißt im Klartext: Die Schnitzlergasse 9 hat mit dem Rathaus Umzug / Neubau / Umbau aktuell nichts zu tun.
Auch in der Vergangenheit war dieses Anwesen aus Gemeindesicht immer ein Wohn und Geschäftshaus. Die Bestrebungen von Gemeindeseite seit 1993 daraus ein Ärztehaus zu machen sind aufgrund mangelnder Bausubstanz nie komplett umsetzbar gewesen und so hat man sich zum Verkauf entschlossen.
Der „Architektenwettbewerb Siegerentwurf“ der 90er Jahre hatte lediglich die Flächen Schnitzlergasse 7 ( Schulhaus ) und Schnitzlergasse 5 ( Rathaus ) eingeplant, sollte einmal ein neues Rathaus entstehen.

Hier zu fordern „Wenn die Sanierung und Erweiterung des alten Rathauses sich als unwirtschaftlich erweist, werden vermutlich weitere Standorte untersucht, zu denen das Grundstück Schnitzlergasse 7 (Rutzhaus) gehört.“ ( Zitat Dr. Fischer )

Heißt im Klartext:  Wegreisen und neu bauen.
Hier stelle ich die Gegenfrage: Weshalb sollte die Gemeinde eine wertige Immobilie wegreißen  - ( welche Sie zum Marktwert verkaufen kann )– damit Wert vernichten,  um einen Neubau zu erwirken den Sie sich eventuell gar nicht leisten kann?
Aber Bitte, Alternative Standorte hat die Gemeinde mehr als Genug für den Fall eines Sieges von Hr. Dr. Fischer.


Frage 2:
Artikel 75 der Bayerischen Gemeindeordnung regelt die Veräußerung von gemeindlichem Vermögen.
Abs. 1 dieser Bestimmung lautet: „(1) 1 Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. 2 Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“
Hat die Gemeinde diese Vorschrift beachtet? ( Zitat Dr. Fischer )

Antwort 2: Stellungnahme des Landratsamtes vom 16 06 2011:
„Ein Verkauf unter Wert findet nicht statt (Art. 75 Abs. 1 GO)“

Heißt im Klartext:
Das seit knapp vier ! Jahren zum Verkauf stehende Haus wurde zum marktüblichen Preis verkauft. Grundlage war ein im Jahr 2008 seitens der Gemeinde in Auftrag gegebenes unabhängiges Wertgutachten.
Bereits im Januar 2011 hat ein Interessent aus Nordamerika den gleichen Kaufpreis geboten. Auch damals hat die Gemeinde dem Kauf zugestimmt, jedoch ist der Käufer dann abgesprungen.
Der erzielte Kaufpreis wurde  im Februar 2011 von Gutachterausschuss des Landratsamtes geprüft und für konform befunden. Dieser Kaufpreis wurde dann im Mai 2011 bestätigt.

Fazit :
Viel Rauch um Nichts  Beide Fragen sind am Thema klar vorbeigegangen und haben lediglich der Stimmungsmache für ein Bürgerbegehren gedient.
Als Käufer stelle ich mir schon die Frage: Weshalb hatte Hr. Dr. Fischer  beim Verkauf an einen Nordamerikaner im Februar keine Bedenken, wohl aber beim späteren Verkauf an einen Einheimischen zum exakt gleichen Preis.?
Weiterhin, weshalb ist ihm nicht daran gelegen,  die Antworten auf seine Fragen zu veröffentlichen. Seit nun über drei Wochen hätte er informieren können. 

Für mich gilt:
Ein Hauskauf ist eine Lebensentscheidung, welche Nichts mit einem Bürgerentscheid oder unserer Kommunalpolitik zu tun hat –  das ist meine Sicht als Privatmann.