Donnerstag, 27. Februar 2014

Neuer Slogan für Oberammergau ?

In der letzten Sitzung dieser Legislatur stand als Tagesordnungspunkt die Thematik neuer Slogan, neudeutsch: Corporate Identity - CI oder bestehender Slogan beibehalten.

Im Klartext: "Anders, begeisternd, leidenschaftlich"  versus  "offen für die Welt"

Aus meiner Sicht und unter Berücksichtigung der Arbeitsprotokolle seitens Qualikom wurde in zwei Sitzungen zu Beginn des Jahres 2013 über die neue Markenbotschaft entschieden.  Zu beiden Terminen waren je 4 ! Personen anwesend. Je der Bürgermeister, die beiden Amtsleiter, ein Bürger.
Ein elitärer Kreis für so eine weitreichende Entscheidung.

Das Ergebnis der beiden Termine wurde dann in den anderen Arbeitsgruppen vorgestellt und als Beschlossen verbucht. Ab jetzt ist Oberammergau: Anders, begeisternd, leidenschaftlich.
Mit der Konsequenz, das alle Visitenkarten, Briefpapier, Homepage, Fahnenbanner etc. geändert werden müssen, inklusive neuer Ortseingangstafeln.  Die Idee reicht sogar soweit, das hier eine Wort Bild Marke eingetragen werden soll.

Für mich steht fest, das wir in Oberammergau sicherlich Vieles brauchen, aber keine neue Werbebotschaft auf Kosten der Gemeindekasse.

Was stimmt nicht mit "offen für die Welt"?
Dazu noch eine weitergehende Frage:  Weshalb brauchen wir überhaupt sowas?
Wer kennt die Slogans anderer Tourismusorte: wie z.B.: Rothenburg ob der Tauber, Oberstdorf, Füssen, Sylt, Bayreuth etc. ? Oder eine Nummer Größer:  Berlin, München, Hamburg, Paris, London etc.  Ich nicht.  Vielleicht weil ich nicht genug gereist bin in meinem Leben, oder aber vielleicht weil es Diese nicht gibt, oder zu vernachlässigend Unbekannt sind.

Wie in der Vergangenheit, so auch jetzt, finde ich es Klasse das sich Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitsgruppen unter der Regie der Firma Qualikom engagieren und Ihre Zeit opfern,  aber bitte zu den Themen, wo es brennt, ein neuer Slogan gehört m. E. nicht dazu.

Die Ortseingangstafeln mit den neuen Slogans stehen schon, an Denen will auch keiner mehr rütteln, aber die weitere Verflechtung dieser Idee sollte nochmals anders und leidenschaftlich überdacht werden.
Dafür werbe ich.

Begeisternde Grüße :-)

Michael Fux
Offen für die Welt

ps: leider wurde mit den neuen Ortseingangstafeln auch wieder das eigentliche Platzproblem nicht gelöst.
      Gerade am Eingang Nord haben wir immer wieder ein wildes Plakatieren, Ständerbauten etc. da die normalen Tafeln früher zu wenig Platz geboten haben, und jetzt gar keinen Platz für Terminankündigungen bieten.   Egal wie, hier muss noch nachgebessert werden.



Mittwoch, 12. Februar 2014


Homepage Blog zum Wahlkampf 2014 jetzt Online:

www.ortspolitik-oberammergau.blogspot.de

Unsere erste Veranstaltung findet am 15 02 ab 1430 Uhr im Hotel Arnika statt. 

Weitere Infos siehe Link


Michael Fux



Dienstag, 4. Februar 2014

DB Probleme ganz real auch in Oberammergau

Dieses Schreiben erreichte die Gemeinde Oberammergau aufgrund der Wiederholten Probleme unterschiedlichster Gattung mit der Zugverbindung Oberammergau - Murnau.

Allen Pendlern kann man hier nur wünschen: Haltet durch!

Michael Fux



Donnerstag, 16. Januar 2014

Wlan Antrag vom Sept. 2013: Erfolg mit Stimmenmehrheit 15 01 2014


Eines vorweg:  Keiner möchte den Ort mit Wlan Hotspots zupflastern wie es der Bürgermeister in seinem Sachverhalt beschrieben hat - 12 Stück ! ( siehe unten ).  Jedem von uns ist bewusst, das die Kehrseite der Medaille die noch nicht absehbaren Folgen der Strahlenbelastung von Umts bis Wlan , von Überlandleitung bis Radonstrahlung aus der Erde, ist.

Aber:
Die Realität zeigt auch das wir uns dem Markt und der Entwicklung in Sachen Kommunikation auch als Kommune stellen müssen und mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Da wir gerade in Oberammergau mit dem Thema Strahlenbelastung / Funkantennen etc. schon lange und ausgiebig gestritten und diskutiert haben, bin ich etwas enttäuscht, das seitens des Bürgermeisters hier so einseitig negativ der Sachverhalt dargestellt wird.
Wieder zeigt der Bürgermeister, das er nicht neutral und moderierend tätig ist, sondern eine vorgefasste Meinung "im Deckmantel der Neutralität" verpackt und als Sachverhalt präsentiert.



Ich finde, um sich ehrlich mit einem Thema auseinandersetzen zu können, sollten beide Seiten gesehen werden.
+ Der Mehrwert für Gäste steht ausser Frage.
+ Wir machen unseren Ort ein Stück weit zukunftstauglicher.
+ Ein Hotspot am Passionstheater würde z.B. die Möglichkeit eröffnen, bei geschlossenen Türen eine virtuelle Tour vor Ort anzusehen
+ Ein Hotspot im Schwimmbad würde auch das Schwimmbad ein Stück weit attraktiver machen.
+ soweit ein privater Betreiber ( z.B. Telekom oder Kabel Deutschland ) ins Boot geholt wird entzünden der Gemeinde fast keine Kosten, ein 100%iger Haftungsausschluss und keine Betriebs bzw. Personalkosten.
- Das Thema Strahlung ist ein reales Problem für einen Teil der Bürgerschaft.
- soweit es die Gemeinde selbst machen würde, kämen entsprechende Kosten und Haftungsfragen auf Sie zu.
- Als Erholungsort kann auch darauf verzichtet werden, da der Gast eher Ruhe und kein Internet überall will.

Die Mehrheit des Gremiums teilte die ersten Argumente, somit ist die Verwaltung nun beauftragt, mit einem privaten Betreiber ( Telekom / Kabel Deutschland ) zu verhandeln um an folgenden Standorten  einen Hotspot zu errichten:
1. Schwimmbad - Thekenbereich
2. Passionstheaterplatz
3. Max Streibl Platz

Es gibt bereits zwei Telekom Hotspots in Oberammergau
1. Ammergauer Haus ( seitens Ammergauer Alpen initiiert und erfolgreich eingeführt )
2. Telefonzelle Rathaus ( neben meinem Wohnhaus, ich bin nicht glücklich über diesen Standort, aber das ist eben dem Wandel geschuldet.)

Für mich ist dieser Beschluss, ein gut überlegter Schritt in die richtige Richtung, weitere - gerade der kabelgebundene Breitbandausbau in Oberammergau müssen folgen.

Michael Fux






Amt: Geschäftsleitung Datum: 09.01.2014


1          X      Offentlich                   



Gremium        Gemeinderat                                 Sitzung am     15.01.2014                TOP 4


Betreff
Errichtung von Hot Spots an öffentlichen Plätzen




Sachverhalt:
Mit Mail vom 25.09.2013 wurde von Gemeinderatsmitglied Michael Fux der Antrag gestellt, die Installation von WLAN-Hotspots durch die Gemeinde an öffentlichen Plätzen zu überprüfen. Die Thematik wurde daraufhin thematisiert und möglichst nach allen Seiten beleuchtet.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es zunächst einfach und verlockend klingt, einen Hotspot zu betreiben. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen diesen Service anbieten zu können, gilt es jedoch einige Hürden zu überwinden.
Technische Kosten, der administrative Aufwand, die gesetzliche Haftung und die Gesundheitsrisiken für die näheren Anwohner sind vorab festzustellen.

Kosten
Das Anbieten eines Hotspots bringt gesetzliche Risiken für den Anbieter mit sich und fordert eine aufwendige Installation. Pro Zugangspunkt kann bei relativ einfach gehaltener Installation von einmaligen Einrichtungskosten in Höhe von 1.200,- bis 1.500,- ausgegangen werden. Die monatlichen Kosten pro Zugangspunkt belaufen sich, je nach Verbindungsgeschwindigkeit, auf ca. 50,- pro Monat.
Für automatisierte Einrichtungen, wo der administrative Aufwand kleiner ist, sind die Einrichtungskosten weit höher anzusetzen (z.B. bei Zugangsverwaltung mit Accounterstellung per SMS wären schon  bis zu 5.000,- Einrichtungskosten pro Hotspot sowie höhere monatliche Kosten möglich).

Administrativer   Aufwand
Ohne automatisierte Benutzererstellung ist der administrative Aufwand für ein Dutzend Hotspots in etwa eine Vollzeitstelle.

Haftung
Die gesetzliche Vorratsdatenspei cherung verpflichtet die Anbieter von Internetzugangsdiensten, also auch Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots, zur Speicherung der Verkehrsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung. Unternimmt der Betreiber des WLAN-Hotspot keinen zumutbaren Aufwand um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, so begibt er sich in Störerhaftung und haftet für die von Dritten begangenen Rechtsverletzungen.
Um eventuellen Ansprüchen  aus dem Weg zu gehen, müssen die Nutzer des WLAN-Hotspot
identifiziert und die gesamten Verkehrsdaten protokolliert werden. Hierzu benötigt man an jedem Hotspot eine relativ aufwendige Installation, nicht nur einen Zugangsrouter, sondern auch einen extra Server der die Protokollierung übernimmt.
Problematisch ist aus diesen Gründen ein Hotspot ohne jegliche Zugangskontrolle . Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, muss eine Benutzeridentifizierung erfolgen. Hierzu müsste jeder Gast, selbst wenn der WLAN Zugang kostenlos ist, sich zuerst einen Benutzerzugang erstellen lassen. Dadurch ist ein sehr hoher administrativer Aufwand gegeben, es müssen die Personalien überprüft werden {bei Angabe falscher Personalien haftet der Betreiber im Falle einer Online-Straftat des Nutzers) und ein Benutzerzugang vergeben werden.


Manche Anbieter nutzen dazu eine automatisierte Benutzererstellung, in der per WLAN eine Seite erreicht wird, mit deren Hilfe sich der Nutzer unter Angabe einer Handynummer einen Zugang erstellen lassen kann. In dem Fall erhält man seine Zugangsdaten per SMS und der Inhaber der Mobilfunknummer haftet für den Benutzerzugang, falls falsche Personalien hinterlegt wurden. Eine derartige Installation bringt jedoch hohe Anschaffungskosten mit sich.

Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist widersprüchlich. Aus diesem Grund lassen sich keine verbindlichen Aussagen treffen, wie sich die Gemeinde vor entsprechenden Ansprüchen schützen könnte. Also selbst mit umfangreicher Zugangsdatenspei cherung ist eine Haftung bei Rechtsverstößen nicht ausgeschlossen.

Gesundheitsrisiko

Die Gesundheitsrisiken durch hochfrequente Strahlung sind gerade in unserem Ort doch recht bekannt und sollten aus diesem Grund mit jedem Anwohner in Nähe des Hotspots abgeklärt werden. Die Sendeleistung eines hotspot-tauglichen WLAN Gerätes übersteigt die Sendeleistung normaler WLAN Router.







Samstag, 4. Januar 2014

Vermieter und Internet - Info der Staatsregierung


Das Thema Haftung und Internet brennt uns Vermietern dauerhaft unter den Nägeln.

"Weshalb soll der Vermieter für das Handeln Seiner Gäste im Internet haftbar gemacht werden?"

Nach wiederholten Anfragen bei CSU Generalsekretär  (und jetzt neuem  Bundes Verkehrsminister ) Dobrinth als auch beim damaligen bayrischen Wirtschaftsminister Zeil, wie wir Vermieter hier besser vor Abmahnanwälten und Abzockern geschützt werden können, kam dann auch die Antwort.

Ich habe folgende Stellungnahme vom Bayrischen Staatsministerium erhalten ( siehe unten ) , der neue Koalitionsvertrag auf Bundesebene geht in die gleiche Richtung.

Ich denke, für uns Vermieter sind die Einschätzungen der Fachleute richtig, so kann damit gerechnet werden, das sich das Thema für uns Vermieter bald von selbst erledigen wird. Hurra!

Trotzdem mein Rat an alle Vermieter
1. Nie umverschlüsseltes Wlan Ihren Gästen anbieten
2. Nur WPA2 verschlüsseln
3. Kennwörter regelmäßig wechseln, bestmöglich Buchstaben und Nummern kombinieren
4. Den Gast darauf hinweisen, das er nichts illegales "downloaden" darf.
5. Sollte doch eine Abmahnung ins Haus flattern, IMMER einen Rechtsanwalt konsultieren.

Alternativ gibt es die Full Service Lösungen z. b.: von Peter Vogel oder Christian Marzell aus Oberammergau ( je mit Google Suche zu finden )

Also auf ein Neues in 2014 wünscht euer Vermieterkollege

Michael Fux

ps: Auch unsere Gemeinde wird sich in der Januarsitzung mit dem Thema Wlan Hotspot an öffentlichen Plätzen beschäftigen. Weitere Infos folgen.


---------


Sehr geehrter Herr Fux, 

vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Problematik rund um die Bereitstellung von WLAN für Hotelgäste. 

Ich darf Ihnen versichern, dass das Bayerische Wirtschaftsministerium das Thema tourismuspolitisch im Blick hat. Ich kann Ihnen zugleich mitteilen, dass im Hinblick auf die Abmahnpraxis ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf Bundesebene in Vorbereitung ist, das die Rechtsstellung von WLAN-Betreibern gegen unberechtigte Abmahnschreiben erheblich verbessern wird. Im Einzelnen stellt sich der Sachverhalt derzeit wie folgt dar:

Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Ausgestaltung der Haftungsregelungen für den gewerblichen Betrieb von WLAN-Netzen, bei denen ein Anschlussinhaber (z.B. Hotel- und Gastronomiebetreiber) über ein WLAN einem öffentlichen Personenkreis den Zugang zum Internet ermöglicht, jüngst in der Tat für nicht erforderlich gehalten, da 
a) zum einen das Haftungsrisiko eines solchen Betriebs bereits heute eng begrenzt ist und 
b) zum anderen ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" in Vorbereitung ist, welches das Abmahnrisiko erheblich verringern dürfte. 

Das Haftungsrisiko ist insofern begrenzt, als dass Betreiber von WLAN-Netzen, die über dieses Funknetz Dritten Zugang zum Internet ermöglichen, als sog. Accessprovider gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 TMG (Telemediengesetz) für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer bzw. Kunden weder schadenersatzpflichtig noch strafrechtlich verantwortlich sind (sog. Haftungsprivilegierung). Nach dieser Vorschrift sind Diensteanbieter für Informationen nicht verantwortlich, zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, sofern sie die Übermittlung nicht veranlasst haben und weder den Adressaten der übermittelten Informationen noch die übermittelten Informationen ausgewählt oder verändert haben. 

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Haftungsprivilegierungen der §§ 8-10 TMG jedoch nicht für die sog. "Störerhaftung" anwendbar. Die Frage, ob wegen der Verletzung von zumutbaren Prüfpflichten eine Störerhaftung beim Betrieb eines gewerblichen WLANs besteht, ist seitens des BGH noch nicht entschieden. Eine genaue Konturierung der Prüfungspflichten durch die Rechtsprechung steht demnach noch aus und sollte aus Sicht der Bundesregierung nicht durch Gesetzesmaßnahmen vorgegriffen werden. Es gibt allerdings Anhaltspunkte für eine Tendenz der Rechtsprechung, die störerhaftungsrechtlichen Prüfungspflichten gewerblicher Provider zu begrenzen. Ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.8.2010 beispielsweise hat eine Haftung des Hotelbetreibers als Störer abgelehnt, da dieser seine Gäste vor der Nutzung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hatte. Da eine marktübliche Verschlüsselung des Netzes vorgelegen habe, könne der Betreiber auch nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung eine praxisgerechte Lösung entwickeln wird und hierbei einen Interessenausgleich zwischen den WLAN-Betreibern und den durch Rechtsverletzungen Betroffenen vornehmen wird, der auch das allgemeine öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit von WLAN angemessen berücksichtigen wird.

Die Entwicklung der Prüfungspflichten wird zudem gesetzlich dadurch eingegrenzt, dass der gewährte Zugang zum Internet einen "Telekommunikationsdienst" gemäß § 3 Nummer 24 TKG (Telekommunikationsgesetz) darstellt, für den das Fernmeldegeheimnis gilt. Der Diensteanbieter darf deshalb den Datenverkehr des Nutzers nicht überwachen.

Unabhängig davon werden WLAN-Anschlussinhaber in der Praxis leider - wie Sie schildern - häufig mit unberechtigten Abmahnschreiben überzogen. Um die Rechtsstellung von WLAN-Betreibern in dieser Situation zu verbessern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt, den der Bundestag am 27. Juni 2013 beraten und angenommen hat. Es liegt nun am Bundesrat, das Gesetz am 20. September 2013 zu beraten. Der Gesetzentwurf würde das Abmahnrisiko erheblich verringern, da nach seinem Inkrafttreten unberechtigt abgemahnte Anschlussinhaber einen Anspruch auf Ersatz der ihnen durch die Rechtsverteidigung angefallenen Kosten haben. 

Der Branchenverband DEHOGA hat zwischenzeitlich ein ausführliches Merkblatt zum Thema WLAN-Haftung entwickelt, das mehrere praxisnahe Lösungen zur Risikovermeidung aufzeigt und das ich Ihnen gerne empfehlen möchte (s. Anhang). Hiernach empfiehlt sich grundsätzlich die Ausgestaltung allgemeiner Nutzungsbedingungen (für Mitglieder kostenlos über den DEHOGA bzw. den IHA erhältlich; z.B. unterhttp://www.dehogabw.de/index.php?id=2517) sowie der Einsatz von Zugangsschlüsseln. Auch bietet der DEHOGA demnach kostenlose Unterstützung an, z.B. beim Umgang mit unberechtigten Forderungen.

Ich hoffe, die Informationen können Ihnen behilflich sein, und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Junger


-------------------------------------------------------------------------------------
Julia Maria Junger
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Referat Tourismus -
Prinzregentenstraße 28
80538 München

Tel.: +49 (0) 89 2162 2377
Fax:  +49 (0) 89 2162 3377
E-Mail: julia.junger@stmwivt.bayern.de
www.stmwivt.bayern.de 




Hotels und Privatvermieter brauchen Rechtssicherheit

Sehr geehrter Hr. Staatsminister Zeil,
Nach unserem Treffen am 28 08 2013 im Risserseehotel in Garmisch Partenkirchen wollte ich Ihnen, wie vor Ort besprochen, auf diesem Wege einen eher komplexeren Sachverhalt in Schriftform zukommen lassen. Es geht um die Belange der Vermieter und Hoteliers betreffend der Nutzung des Wlan Internetzugangs Ihrer Gäste.
Aktuell rollen sprichwörtlich "Abmahnwellen" von einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien über das Land, wo Hotels und Privatvermieter für das Nutzerverhalten Ihrer Gäste abgemahnt werden. Die Schuld wird bei Urheberrechtsverstößen immer beim Anschlussinhaber gesucht, der aber im Sinne des Datenschutzes nur begrenzt Möglichkeiten hat, dies zu regulieren. 
Im Juni diesen Jahres wurde auch seitens der FDP ein Antrag zu diesem Thema im Bundestag ( Antrag 17/11145 ) abgelehnt. Da Sie sich bei unserem Treffen wiederholt für die Belange des Tourismus und der Vermieter eingesetzt haben, bitte ich Sie, innerhalb Ihrer Partei hier nochmals das Thema auf die Agenda zu setzen.

Ausführlich nachzulesen ist mein Anliegen unter diesem Link in einem Artikel des WDR : http://www1.wdr.de/themen/digital/wlan118.html

Hochachtungsvoll

Michael Fux
Hotel Fux*** Oberammergau
Www.firmafux.de
_________

Donnerstag, 2. Januar 2014

Nachruf

Am Silvestertag ist Robert Hauswirth von uns gegangen.  Fassungslos steht man da und weiss gar nicht wie einem geschieht. Privat kannte ich Ihn nur flüchtig, politisch aber umso besser, deshalb will ich es darauf auch mit meinen Gedanken reduzieren.
Mir war er stets ein Unterstützer wenn es darum ging mit einer Meinung auch einmal gegen den Strom zu schwimmen. Er war immer gerade raus und hat sich nicht verbogen oder verbiegen lassen. Man konnte mit Ihm leidenschaftlich diskutieren und streiten.
Regelmäßig hatte ich die Möglichkeit, mich mit Ihm auszutauschen, ob über die Vermietung, Passion, Schwimmbad oder oder oder.  Das Dies jetzt nicht mehr möglich ist, ist nur schwer zu ertragen.

Oberammergau verliert einen lieben Menschen, einen politisch engagierten Mitbürger der zu dem gestanden hat, was er gesagt und getan hat.
Ruhe in Frieden Robert




Michael Fux