Sonntag, 19. Februar 2012

Gewerbegebiet Moosgasse : CSU setzt sich für die Lockerung des Nachtfahrverbots ein.

Das Oberammergauer Gewerbegebiet ist aufgrund seiner geografischen Lage ( kein direkter Zugang zur B17 ) ohnehin benachteiligt.  Über die relativ teuer erscheinenden Quadratmeterpreise im Verhältnis zu unseren Nachbargemeinden wollen wir gar nicht reden.
Hinzu kommt noch das seit Anbeginn des Gewerbegebietes auferlegte Nachtfahrverbot für Lkws zwischen 22 und 6 Uhr morgens .

Und genau hier muss nachgearbeitet werden.  Wie sonst können wir unsere Gewerbeflächen attraktiver machen?  Ich denke, die Aufhebung des Nachtfahrverbots wäre ein unerlässlicher Schritt in Richtung einer „Aufwertung“.
Von Fuhrunternehmen bis  Busunternehmen, nicht wenige würden profitieren.

Nachdem nun in 2010 die neue Zufahrt zur Moosgasse geschaffen wurde, muss dies eigentlich der nächste logische Schritt sein.
Auf Nachfrage beim zuständigen Bauamt wurde mir mitgeteilt, das es Sache des Landratsamtes sei und so wurde eine Anfrage  vom Landratsamt wie folgt beantwortet:

Es können maximal 3 ! Nachtfahrten im Gewerbegebiet zugelassen werden. ( Die vollständige Stellungnahme des LRA siehe unten ).
Man könnte darüber lachen, wenn die Sache nicht so Ernst wäre.

Da sich das LRA in der Vergangenheit schon öfters in Ihren Begründungen überworfen hat oder gar komplett falsch gelegen ist ( siehe Einschätzung Fußgängerzone Oberammergau )sollten wir als Gemeinde hier nicht klein beigeben.

Und so fordere ich,  stellvertretend für meinen CSU Ortsverband, die Gemeinde auf, hier dem LRA energisch im Sinne unserer Gewerbetreibenden entgegen zu treten. Die Gemeinde Oberammergau hat die Planungshoheit und kann den Bebauungsplan ändern! 
Wir müssen nur wollen

Michael Fux