Sonntag, 25. März 2012

So nicht Hr. Bürgermeister !


Hier die gemeinsam erstellte Pressemitteilung zum Thema "Bürgerhaushalt!"

Vorweg möchte ich betonen, das wie so oft,  bei nicht öffentlichen Sitzungen, Fakten geschaffen werden, die dem Aussenstehenden als schwer nachvollziehbar erscheinen. 
Selbstredend ist es für mich schwierig, Dies dann noch zu kommentieren, ohne die Verschwiegenheitspflicht zu verletzen. 
Somit bleibt nur diese banale Analyse übrig: 
" Herr Bürgermeister, es war IHR Fehler, trotz ausdrücklichem Wunsch auf Öffentlichkeit,  nichtöffentlich zu verhandeln und abstimmen zu lassen.  Das Thema hätte es verdient gehabt. Besser hätte man dem Bürger nicht die Hand reichen können. "


Michael Fux


Anhang: 
1. Pressemittelung des CSU OV 
2. Antrag zum Bürgerhaushalt des CSU OV

1. 
Pressemitteilung des CSU-Ortsverbandes Oberammergau

Bürgerverdrossenheit bei Bürgermeister Nunn und  Teilen des Gemeinderates?

Oberammergau - Ablehnung des Antrages des CSU-Ortsverbandes zur Einführung eines sogenannten Bürgerhaushaltes zur Förderung echter Bürgerbeteiligung in
nicht-öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.

Mit großer Verwunderung und großem Bedauern musste der CSU-Ortsverband Oberammergau vor kurzem zur Kenntnis nehmen, dass sein bereits im November 2011 dem Bürgermeister zugeleiteter Antrag auf Einführung eines Bürgerhaushaltes  - ohne weitere Prüfung seitens der Verwaltung – in nicht-öffentlicher Sitzung bereits am 30.11.2011 mehrheitlich durch den Gemeinderat abgelehnt wurde.

Die Einführung eines Bürgerhaushaltes wäre nach Auffassung des CSU-Ortsverbandes ein ideales und modernes Instrument zur Steigerung der direkten Bürgerbeteiligung, wie sie in vielen anderen Kommunen bereits seit Jahren praktiziert wird. Der Bürgerhaushalt ist eine relativ neue, gesetzlich nicht geregelte Form der Bürgerbeteiligung. Der Bürgerhaushalt stellt i.d.R. ein Beteiligungs- und Diskussionsverfahren im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes dar.
Dem Bürgerhaushalt liegt die Idee zugrunde, den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung bei finanzpolitischen Entscheidungen des Gemeinderates über die Verwendung von Finanzmitteln einzuräumen.
Eine unmittelbare verbindliche Entscheidungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger gewährt der Bürgerhaushalt nicht. Die Letztverantwortung für den kommunalen Haushalt verbleibt weiterhin beim Gemeinderat (nähere Informationen siehe beigefügter Antrag).
Nachdem in Oberammergau bereits eine lange und ausgeprägte Tradition der Bürgerbeteiligung – auch im Rahmen von Bürgerentscheiden – besteht, könnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerhaushaltes direkter und bedürfnisorientierter in die Entwicklung des Ortes und in die Ausgabenpolitik der Gemeinde eingebunden werden. Auch um den politisch Verantwortlichen direkt mitzuteilen, wo ihnen konkret „der Schuh drückt.“

Nachdem sich gerade im letzten Wahlkampf Bürgermeister Nunn für Bürgernähe, Offenheit und Transparenz stark gemacht hat, verwundert dieses Manöver insgesamt doch sehr, zumal der Antrag „nicht-öffentlich" behandelt wurde, obwohl in der Antragstellung der Bürgermeister schriftlich darum gebeten wurde, das Thema in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Eine Erklärung zu diesem Vorgehen ist der Bürgermeister bis heute schuldig geblieben. Ursprünglich sagte der Bürgermeister zu, das Thema Bürgerhaushalt auch in der letzten Bürgerversammlung zu thematisieren. Doch dazu kam es nicht. 
Auf seiner Homepage schreibt Bürgermeister Nunn:  „ ... nur wer eine andere Meinung akzeptiert und ernst nimmt, kann die Aufgabe in seiner Ganzheit erfassen ...“. Ein hoher Anspruch, dem der Bürgermeister zumindest in dieser Sache wohl nicht gerecht wird.
Es ist schon fast als Farce zu bezeichnen, dass ein Antrag auf mehr Bürgerbeteiligung in einer „nicht-öffentlichen“ Sitzung ohne genauere Prüfung des Antrags behandelt wird.
Oder liegt es an der Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den letzten beiden Bürgerentscheiden (Wellenberg und Ammergauer Haus) nicht im Sinne des Bürgermeisters bzw. der Mehrheit des Gemeinderates entschieden haben und sich somit auf politischer Seite eine Art Bürgerverdrossenheit eingestellt hat?

Da wir jedoch der Meinung sind, dass das Thema Bürgerbeteiligung nicht hinter verschlossenen Türen in der beschriebenen Art und Weise – aus welcher Motivation heraus auch immer – abgebügelt werden kann und darf, möchten wir zumindest im Rahmen dieser Presseerklärung die Bürgerinnen und Bürger Oberammergaus über diese bedenklichen Entwicklungen des für die CSU insgesamt äußerst bedeutsamen Themas Bürgerbeteiligung informieren.
Im Zuge der Entwicklung des Masterplans zur Ortsgestaltung wird aktuell nun – auch mit Steuergeldern – ein externes Büro für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern beauftragt. Aus unserer Sicht ein höchst fragwürdiges Vorgehen, das wir weiter kritisch begleiten werden, denn bis jetzt haben die Oberammergauer Bürgerinnen und Bürger immer noch effektive Wege gefunden, ihren Willen klar und deutlich auch gegenüber dem jeweiligen Bürgermeister und Gemeinderat zu artikulieren.

Mit freundlichen Grüßen 
Für den Vorstand

Markus Köpf



2. 
Antrag des CSU-Ortsverbandes vom November 2011




Mehr Bürgerbeteiligung - Einführung eines kommunalen Bürgerhaushalts für die Gemeinde Oberammergau


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stelle ich im Namen des CSU-Ortsverbandes Oberammergau folgenden Antrag und bitte gleichzeitig, über diesen in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung zu beraten bzw. zu entscheiden:

Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Voraussetzungen für die Einführung eines kommunalen Bürgerhaushaltes für die Gemeinde Oberammergau zu schaffen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist im Bereich der freiwilligen Leistungen der Gemeinde ein Betrag von 100.000 € vorzusehen, über dessen Verwendung die Bürgerinnen und Bürger mittels einer partizipativen Form der Bürgerbeteiligung frei entscheiden können sollen. Dies soll bereits für den nächstmöglichen Haushaltsentwurf gelten.

Begründung:

Bislang haben ca. 50  Kommunen bundesweit ein Verfahren zu einem Bürgerhaushalt eingeführt (u. a. Stadt Bad Wörishofen). Hierbei gibt es sehr unterschiedliche Ausgestaltungen und Modelle.
Die Beteiligungsverfahren zu kommunalen Haushalten basieren jedoch immer auf folgenden Säulen:
-       Mobilisierung der Bevölkerung durch entsprechende Öffentlichkeit
-       Information der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Haushaltssituation der Kommune (Stichwort „lesbarer Haushalt“)
-       Direkte Beteiligung/Konsultation der Bürgerinnen und Bürger
-       Rechenschaft über die Umsetzung der Bürgervorschläge durch die Politik
-       Monitoring/Überwachung der Umsetzung der Vorschläge.

Der Bürgerhaushalt ist eine relativ neue, gesetzlich nicht geregelte Form der Bürgerbeteiligung. Der Bürgerhaushalt stellt i.d.R. ein Beteiligungs- und Diskussionsverfahren im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes dar.
Dem Bürgerhaushalt liegt die Idee zugrunde, den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung bei finanzpolitischen Entscheidungen des Gemeinderates über die Verwendung von Finanzmitteln einzuräumen.
Eine unmittelbare verbindliche Entscheidungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger gewährt der Bürgerhaushalt nicht. Die Letztverantwortung für den kommunalen Haushalt verbleibt weiterhin beim Gemeinderat.
Ziel und Kennzeichen eines Bürgerhaushaltes ist es, Teile des kommunalen Haushalts mit den Bürgerinnen und Bürgern auf der Basis von verständlichen Informationen zu diskutieren und ihre Vorschläge und Anregungen dem Gemeinderat zuzuleiten. Der Gemeinderat hat somit im Anschluss eine entsprechende Entscheidungsgrundlage für die Verwendung der eingeplanten Haushaltsmittel. Den Bürgerinnen und Bürgern sind die Gründe für die Entscheidungen bekannt zu geben.
Der Bürgerhaushalt ermöglicht es somit der Gemeinde sowohl den Sachverstand der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen als auch deren Meinung zu konkreten Haushaltsfragen in Erfahrung zu bringen, dies bei den zu treffenden politischen Entscheidungen zu berücksichtigen und somit den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger stärker zu entsprechen.
Das konkrete verfahren zum Bürgerhaushalt vollzieht sich i.d.R. in mehreren Schritten.
Den offiziellen Beginn bildet die Entscheidung des Gemeinderates ein Verfahren zum Bürgerhaushalt durchzuführen. Der nächste Verfahrensschritt ist die umfassende Information der Bürgerschaft über den kommunalen Haushalt sowie das geplante Verfahren der Bürgerbeteiligung.
Das Kernstück des Bürgerhaushaltes ist die Beteiligung der Bürger selbst. Der Zugang soll möglichst einfach sein (evtl. Bürgerversammlung, Fragebögen, Internet).
Nach Überprüfung der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit von Vorschlägen und Anregungen der Bürger oder Gemeinderäte durch die Verwaltung erfolgt die entsprechende Einbringung der Vorschläge zur Haushaltsberatung in den Gemeinderat.
Unverzichtbarer und wesentlicher Teil des Bürgerhaushaltes ist eine zeitnahe Rechenschaftslegung über die getroffenen Entscheidungen das Gemeinderates zu den Bürgervorschlägen und deren Umsetzung.


Rechtliche Grundlagen:
keine

Kosten:
Kostenneutral im Rahmen des aufzustellenden Gesamthaushaltes



gez. Thomas Schauer
kommissarischer Ortsvorsitzender

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