Dienstag, 14. Juni 2011

Schulische Inklusion Oberau – Im Zweifel für Oberammergau


Meine Entscheidung sich aktuell gegen den Standort Oberau zu entscheiden war nicht gegen Oberau gerichtet, sondern für Oberammergau.
  •       Schulleiter Sappa ist mit dem Model Inklusion Oberau ebenfalls nicht zufrieden – er     sieht es laut  Bürgermeister Nunn – SEHR kritisch
  • ·      Die betroffenen Eltern wurden nicht angehört. Was wollen Sie für Ihre Kinder ?
  • ·      Der schulische Elternbeirat wurde nicht gehört. Was wollen Sie für Ihre Schule ?

Fakt ist, hier sollte wieder einmal eine Entscheidung über die Köpfe Derer hinweg getroffen werden, die es dann betrifft.  

Es war aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich diese Meinungen des Beirates und der betroffenen Eltern einzuholen, somit musste an jenem Abend entschieden werden. Für mich hatte diese Entscheidung keine parteipolitische Farbe  ( wie in der Presse dargestellt ).
Natürlich ist keine Türe für die Zukunft Inklusion zu, eben auch für das übernächste Schuljahr können die Weichen noch für Oberau gestellt werden, da das Ganze noch in einer Versuchsphase läuft und garantiert Einiges ohnehin bis zum finalen „Wurf“ geändert wird. 
Sollte sich der Beirat und die Eltern zusammen mit Schulleiter Sappa für eine Lösung Oberau aussprechen, dann werde ich mich dem sicher nicht verschließen, aber bis dahin und ohne besseren Wissens ist mein Motto: „ Im Zweifel für Oberammergau“

Die Erklärung auf Wikipedia:
    Schulische Inklusion
    Am 6. Juni 2008 fand im Kleisthaus Berlin auf Einladung der damaligen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer eine Expertenanhörung zum Thema „Schulische Inklusion als Weg in den ersten Arbeitsmarkt – soziale Bedeutung und ökonomische Perspektiven“ statt. Die Behindertenbeauftragte forderte dabei: „Sonderwege und Sonderwelten für behinderte Menschen gehören auf den Prüfstand“. Denn mit einer Integrationsquote von rund 13 Prozent liege Deutschland im Vergleich mit seinen westlichen Nachbarn „seit Jahrzehnten weit abgeschlagen auf hinteren Plätzen.“ Letztlich, so die Überzeugung der Behindertenbeauftragten, könne erfolgreiche Integration behinderter Menschen nur in einem inklusiven Umfeld gelingen. „Wer aussortiert, der stigmatisiert nicht nur bestimmte Gruppen, er muss diese später mühsam wieder integrieren. Ich plädiere daher für ein inklusives Bildungs- und Berufsumfeld von Beginn an.“
    Diese Argumentation wird durch ein Gutachten der Max-Traeger-Stiftung der deutschen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gestützt: Zu klären sei, „ob das deutsche selektive Schulsystem gleichzeitig inklusiv sein kann und ob die vorhandenen rechtlichen Grundlagen es ermöglichen, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln.“ Am 26. März 2009 erlangte die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland Rechtskraft; seitdem haben Eltern behinderter Kinder gute Chancen, in deren Namen eine Beschulung an einer Regelschule auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

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